Sonntag, 11. Januar 2004

Hm... mein Hobby hält mich zur Zeit in Atem *uff* Im AnimaniA-Forum wird zur Zeit über das Waffengesetz wieder diskutiert. Der Chef der Security hat sich im Forum gemeldet, da er vielfach Beschwerden über sich und sein Team auch bezüglich der Waffen-Handhabung auf der letzten Ani gelesen hatte. Er schilderte seine Meinung und öffnete sich zur Diskussion und für Fragen und Anregungen. Ich habe die Gelegenheit genutzt und gleich mal ein paar Fragen gestellt und Anregungen vorgeschlagen. Kei-kun, ein Cosplayer, hatte sich gemeldet und mir begepflichtet. Außerdem hatten wir klar gestellt, daß wir eigentlich keine schlechten Erfahrungen mit der Security gemacht hatten, sondern eher mit der Orga. Wir diskutierten darüber, was man verbieten kann und was nicht und versuchten zu definieren was eine Waffe nun ist, auch ein bißchen mit Spaß verbunden. Dann kam ein netter User namens Hatake irgendwas und meinte er wisse alles besser (als Nicht-Cosplayer), meinte sogar, daß sich einige Cosplayer wohl als was besseres fühlen usw. und kroch dem Chef da förmlich in den Arsch. Naja die Diskussion geht noch weiter, bin gespannt was es gibt. >.< Der Typ nervt mich jetzt schon *arg* Außerdem hatte ich dort, um zu zeigen das ich durchaus Ahnung habe, den Link zum Waffengesetz gepostet und die Bestimmungen die ich von Dirk per Mail bekommen habe. Dazu hat der dann nix mehr gesagt, sich nur weiter künstlich aufgeregt. Meine Güte...! Rammie hat dann noch folgendes heraus gefunden:
WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste, dort insbesonder Absatz 5:
5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde.
Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Auf gut Deutsch: Wenn ich meinen Bumerang von Sango bei der Behörde mit einem Antrag so definieren lasse, daß es keine Waffe ist, können sie sie mir nicht abnehmen. Jetzt bin ich echt am Überlegen, ob ich das nicht mache. Zumindest werde ich mich nochmal genauer informieren, und zwar bei jemandem der auch rechtlich gesehen eine Ahnung hat!

Naja ansonsten hat mir die Diskussion schon wieder förmlich einen Schlag ins Gesicht verpaßt. Die Motivation, an meinen Kostümen weiter zu machen, ist mal wieder in den Keller gesunken. Okay, ich sollte heute wirklich mal weiter machen, hatte es mir ja auch fest vorgenommen. Aber Rammie und ich waren schon am Überlegen wie wir den Stab von Miroku nun am besten machen, damit wir ihn auch mit in die Halle diverser Cons reinnehmen können :( Wahrscheinlich probieren wir uns mal in Pappmachee.. obwohl ich davon keine Ahnung habe. Mit Holz wäre es ja einfacher... :/

Rammies Kommentar-Funktion in seinem neuen Blog funktioniert nicht *ärger* Ich hab es sogar mit meinem Quelltext abgeglichen, es steht genauso drin, aber funktionieren will es trotzdem nicht. Das Ding ist grad mal 48 Stunden alt und macht schon einen Haufen Ärger.... >.<

Ich sollte mich aber mal langsam auf den Weg zu meinen Eltern machen. Rammie und ich sind nämlich dort zum Kaffee eingeladen: Es gibt Waffeln! *jamm* Wenigstens etwas erfreuliches heute :D

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